Eine Welt in Frieden -

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wird das jemals möglich sein? Seit Jahrtausenden zerbrechen sich Philosophen über diese Frage den Kopf. Heute möchte ich sie ein für alle Mal klären: Nein. Nicht, solange Menschen in der S-Bahn sitzen, die ihre Rotze hochziehen, niesen und gähnen, ohne sich die Hand vor Nase bzw. Mund halten.

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(Eine Frage an die Juristen unter Euch: Ist Jemandeminsgesichttasern eigentlich gefährliche oder schwere Körperverletzung? Und was ist mit Notwehr?)

# | 02.05.07 | 5 Kommentare



Eine Körperverletzung ist das Insgesichttasern sicher (§ 223 I StGB, übrigens).

Ich neige – nach oberflächlicher Lektüre des verlinkten Wikipedia-Artikels – auch dazu, einen Taser als Waffe im Sinne des § 224 I Nr. 2 StGB zu bewerten, demnach läge eine gefährliche Körperverletzung vor.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) aber nur, wenn das Tasern gravierende Folgen nach sich zieht (Verlust des Sehvermögens etc.).

Von JC Niemeyer am 02.05.07 13:47

Notwehr: Wie bei jedem anderen Angriff auch. Wenn Du das Projektil schon im Gesicht hast und – davon würde ich mal ausgehen, sonst wäre ja nicht geschossen worden – zu befürchten ist, dass der Angreifer jederzeit den Abzug betätigen wird, ist das eine 1A-Notwehrsituation.

Von JC Niemeyer am 02.05.07 13:52

Hehe. Danke!

Von tierpfleger am 02.05.07 13:53

Zur Not was das ein Unfall. Aber manchmal geht das nicht ohne. Ich weiss das. Ich komme aus Kiel.

Von MC Winkel am 04.05.07 14:27

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Von MC Winkel am 04.05.07 14:31

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